H.Witte Firmenlogo

Hinweisgeberschutzgesetz – Meldestelle der Hermann Witte GmbH & Co. KG

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber („Whistleblower“) leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz dient dazu, Benachteiligungen auszuschließen und Whistleblowern Rechtssicherheit zu geben. Somit können Whistleblower vor dienst- und arbeitsrechtlichen Repressalien geschützt werden.

Wir haben Herrn Rainer Geiger (GEIGER IT-Solutions) damit beauftragt, die Aufgaben der Meldestelle wahrzunehmen.

Abgabe einer Meldung

Die gemeldeten Verstöße müssen einen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bei der Firma Hermann Witte GmbH & Co. KG enthalten, da die interne Meldestelle nicht zuständig ist für Informationen über privates Fehlverhalten. Ohne einen solchen Zusammenhang greift der gesetzliche Schutz für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber nicht. Meldungen über Verstöße, die nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, kann die interne Meldestelle nicht bearbeiten. Die interne Meldestelle ist daher auch nicht zuständig für Beschwerden allgemeiner Art.

Nur diejenigen Whistleblower, die bei der Firma Hermann Witte GmbH & Co. KG beschäftigt sind, können sich vertraulich über die nachstehenden Meldekanäle an die Meldestelle wenden. Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind hiervon auch Bewerberinnen und Bewerber sowie ehemalige Beschäftigte zu einer Meldung berechtigt. Der Meldekanal ist zudem so gestaltet, dass er Personen offensteht, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit der Firma Hermann Witte GmbH & Co. KG in Kontakt stehen.

· E-Mail: hinweisgeberstelle@witte-rhede.de · Telefon: +49 (0) 4964 9188-10 · Persönliche Zusammenkunft: Dienstags und donnerstags, 14:00 bis 17:00 Uhr oder nach Vereinbarung